Mitglied im Bezirkssportbund Lichtenberg kann jeder rechtsfähige, eingetragene, im Bezirk ansässigen Sportverein oder Betriebssportgemeinschaft (BSG) werden.
Ein Verein bzw. eine BSG die in mehreren Bezirken ihren satzungsgemäßen Zweck verfolgt, kann mit den Abteilungen/Gruppen Mitglied werden, die im Bezirk ihren Sport ausüben.
Verbandsungebundene Sportvereine des Bezirks, für kein Betreuungsangebot durch einen entsprechenden Fachverband vorliegt, können ebenfalls Mitglied in der Bezirkssportbund werden.
Aufnahmeverfahren zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Abgabe der Eintrittserklärung erworben.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist:
- ein aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer,
- ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, aus dem die derzeitigen Vertretungsberechtigten hervorgehen,
- eine Kopie der Satzung,
- eine Mitgliedernachweis über Anzahl, Alter und Geschlecht der Mitglieder.